Das Auswärtige Amt empfiehlt die Eintragung ELEFAND bei
Warum ist die Eintragung bei ELEFAND vor Weihnachtsreisen wichtig?
Das Kürzel ELEFAND leitet sich aus der Bezeichnung „Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“ ab. Die Eintragung sichert Unterstützung in vielen Fällen. Diese sind in den Paragrafen 5 und 6 des Gesetzes über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (kurz Konsulargesetz) geregelt. Bei der Eintragung der der Weihnachtsreisen bei ELEFAND spielt vor allem die effiziente Unterstützung in Katastrophenfällen eine wichtige Rolle. Das Konsulargesetz benennt mehrere Arten von Katastrophenfällen. Dazu gehören Naturkatastrophen, Kriegsereignisse sowie „revolutionäre Verwicklungen“. Nach dem Paragrafen 6 des Konsulargesetzes sind die Konsulate sogar dazu verpflichtet, Listen mit den deutschen Staatsangehörigen zu führen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich ansässig sind. Mit den freiwilligen Registrierungen über das Portal ELEFAND werden diese Listen auf die sich temporär im Zuständigkeitsbereich aufhaltenden Reisenden erweitert. Besonders wichtig ist das für den Fall, dass Evakuierungsmaßnahmen notwendig werden.
Welche Hilfen sind bei Weihnachtsreisen durch die Konsulate noch möglich?
Im Paragrafen 5 des Konsulargesetzes sind individuelle Hilfen für Einzelpersonen geregelt. Sie greift in besonderen Notlagen. Diese können beispielsweise dadurch entstehen, dass Urlauber während der Weihnachtsreisen ihren Personalausweis oder Reisepass verlieren oder die Pässe gestohlen werden. Im Falle eines Diebstahls der Tickets und der gesamten Urlaubskasse nebst Kreditkarten können die deutschen Botschaften die Kosten für die Heimreise bereitstellen. Allerdings geschieht das in der Regel auf Darlehensbasis. Ein solcher Fall kann schneller eintreten, als so manche Urlauber denken. Ein Beweis dafür sind Urlauber, die durch einen Konkurs von Reiseunternehmen oder Fluggesellschaften am Urlaubsort festsitzen. Ein Beispiel der jüngsten Zeit ist der Konkurs von Thomas Cook. Mit einer Eintragung bei ELEFAND haben Reisende außerdem die Möglichkeit, im Ernstfall rechtlichen Beistand von den Botschaften zu bekommen. Wichtig ist das vor allem in den Ländern, in denen ein erhöhtes Risiko für die Entführung und Inhaftierung von Urlaubern besteht.
Vor Weihnachtsreisen ins Ausland Reisewarnungen genau anschauen!
Derzeit gibt das Auswärtige Amt einen weltweit gültigen Sicherheitshinweis. Er bezieht sich auf eine durchgängig erhöhte Gefahr von terroristischen Anschlägen. Das dieser Sicherheitshinweis notwendig ist, haben zahlreiche Messerattacken in verschiedenen europäischen Metropolen in den letzten Tagen unter Beweis gestellt. Besonders hoch ist die Anschlagsgefahr nach den aktuellen Einschätzungen an „Orten mit Symbolcharakter“. Aber auch Verkehrsinfrastrukturen sowie Orte, an denen sich üblicherweise viele Menschen aufhalten, gehören zu den bevorzugten Angriffspunkten der Terroristen. Außerdem gibt es spezifische Reisewarnungen für mehr als zwei Dutzend verschiedene Länder. Dazu gehört auch das bei den Deutschen beliebte Reiseland Ägypten. Urlauber sollten dort den Grenzbereich zu Israel sowie den Norden der Halbinsel Sinai konsequent meiden. Auch von unbegleiteten Ausflügen in die Sahara wird vom Auswärtigen Amt nachdrücklich abgeraten.
Quelle: Auswärtiges Amt, Konsulargesetz