Pfefferkuchenhaus

Bei den zur Weihnachtsbäckerei gehörenden Plätzchen spielen liebevolle Verzierungen eine wichtige Rolle, wobei Curcuma häufig für gelbe Farbtöne verwendet wird. Der Grund dafür ist der gegenüber klassischem Safran deutlich geringere Preis. Weniger bekannt ist jedoch die Tatsache, dass Kurkuma (wie die alternative Schreibweise lautet) auch Unverträglichkeiten auslösen kann. Das sollten auch diejenigen wissen, die regelmäßig industriell hergestelltes Currypulver beim Kochen verwenden. Wer zu Weihnachten Teigwaren als Sättigungsbeilage auf den Tisch bringen oder Senf als Gewürz für den Weihnachtsbraten verwenden möchte, sollte wissen, dass dort ebenfalls Spuren der vorwiegend in Indien angebauten Gewürzpflanze enthalten sein können.

Wie äußert sich eine Unverträglichkeit gegenüber Curcuma?

Die Hauptsymptome sind Blähungen und Durchfälle. Wissenschaftler führen das auf die enthaltenen ätherischen Ölen zurück. Sie regen sowohl die Produktion von Magensaft als auch der Gallensäure stark an. Das heißt, dass auch Sodbrennen zu den typischen Symptomen einer überschießenden Reaktion des Körpers auf diesen Gewürz- und Farbstoff gehören. Aber Curcuma hat durchaus auch gesundheitsförderliche Wirkungen. Die Inhaltsstoffe hemmen die Enzyme NO-Synthase, Lipoxygenase und Cyclooxygenase, die beim Menschen für die Entstehung von Entzündungen verantwortlich sind. Auch die adenomatöse Polypisis, bei der sich zahllose Polypen im Darm bilden, kann damit gut behandelt werden. Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass die Inhaltsstoffe von Curcuma bei der Bekämpfung einiger Krebserkrankungen wirksam sind.

Wann muss Curcuma deklariert werden?

Wer eine Unverträglichkeit gegen Kurkuma hat, sollte wissen, dass dieses Gewürz nicht in jedem Fall deklariert werden muss. Die EG-Verordnung 1334 aus dem Jahr 2008 schreibt den Lebensmittelherstellern vor, dass Gewürze erst dann einzeln deklariert werden müssen, wenn sie einen Anteil von zwei Prozent des Gewichts des Endprodukts ausmachen. Ansonsten reicht danach die allgemeine Angabe von enthaltenen „Kräutern“ aus. Bei der Deklarationspflicht für Curcuma in den Lebensmitteln, die als Naturprodukte verkauft werden, greift der Beschluss des Bundesverbands für Naturkost und Naturwaren, kurz BNN. Er wurde im Jahr 2014 letztmalig novelliert. Hier gilt, dass Curcuma genau wie alle anderen Gewürze und Zutaten auch dann deklariert werden muss, wenn der Anteil weniger als zwei Prozent beträgt. Wer sich in der Weihnachtszeit also nicht mit den Symptomen einer Unverträglichkeit gegen Curcuma plagen möchte, sollte deshalb ausschließlich Naturkostprodukte verwenden.

Quelle: bnn.de