Weihnachtslandschaft mit Kerze

Viele Familien möchten 2021 Weihnachtsreisen nachholen, die im vergangenen Jahr nicht möglich waren. Doch sie müssen sich mit einigen Einschränkungen arrangieren.

Bei den Weihnachtsreisen mit der Eisenbahn sind erlebnishungrige Menschen einerseits sehr umwelt- und klimafreundlich und andererseits sehr entspannt unterwegs. Allerdings empfiehlt sich bei Fernreisen eine Sitzplatzreservierung, denn die Auslastung der Züge steigt nach den Angaben der Deutschen Bahn kontinuierlich. Deshalb wird das Zugangebot mit dem Start des Winterfahrplans am 12. Dezember 2021 kräftig steigen. Aktuellen Informationen zufolge übertrifft es sogar den Umfang der Angebote vor Beginn der Coronakrise.

Deutsche Bahn berücksichtigt auch das hohe Interesse an Weihnachtsreisen

Den Planern der Deutschen Bahn ist bewusst, dass in diesem Jahr besonders viele Menschen Weihnachtsreisen antreten wollen. Deshalb gibt es jede Menge Sonderzüge und bei den Linienverbindungen wird die Zahl der verfügbaren Sitzplätze rund um die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel deutlich erhöht. Weihnachten 2021 sollen etwa 10 Prozent mehr Sitzplätze zur Verfügung stehen als im Durchschnitt der Jahre vor dem Beginn der ersten Corona-Beschränkungen. Mit der Umstellung auf den Winterfahrplan haben die Interessenten für Weihnachtsreisen mit der Eisenbahn ohnehin mehr Auswahl. Dafür sorgt der Ausbau der Strecken, auf denen die Deutsche Bahn ihre modernen ICE-Sprinter einsetzt. NRW bekommt gleich zwei neue ICE-Verbindungen nach München und in die deutsche Hauptstadt Berlin. Ebenfalls neu sind zusätzliche ICE-Verbindungen zwischen Frankfurt am Main und Dortmund sowie Münster.

Welche Regeln sind für Weihnachtsreisen 2021 mit der Bahn absehbar?

Wer die bereits seit dem 13. Oktober 2021 möglichen Buchungen für Fahrten nach dem Winterfahrplan 2021/2022 nutzen möchte, sollte sich auf eine Maskenpflicht in den Zügen sowie im Bereich der Bahnhöfe einstellen. Die Deutsche Bahn bittet die Fahrgäste darum, möglichst FFP2-Masken zu verwenden. Mehrlagige OP-Masken sind nur erlaubt, wenn sie eine anerkannte Zertifizierung besitzen. Diese Zertifikate müssen Reisende entweder ausgedruckt oder in digitaler Form mitführen und auf Verlangen vorzeigen können. Für den Zugang zu den DB Lounges und die Bordrestaurants der IC- und ICE-Züge gilt auch rund um die Feiertage nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand die 3G-Regel (geimpft, genesen oder negativ getestet). Beim Genesenennachweis sind Besonderheiten zu beachten. Sie gelten nur in einer Frist zwischen 28 Tagen und sechs Monaten ab dem Nachweis einer Infektion.

Quelle: Deutsche Bahn, Bundesverkehrsministerium