Weihnachtsstern

Dass die IKEA-Klausel beim Sparen hilft, hat einen guten Grund: Als Weihnachtsgeschenke erfreuen sich viele Dinge großer Beliebtheit, die vor der ersten Benutzung zusammengebaut werden müssen. Häufig tut das derjenige, der das Weihnachtspräsent gekauft hat. Leider stellen Sie dabei fest, dass die Bau- oder Montageanleitung beispielsweise durch eine maschinelle Übersetzung völlig unverständlich ist. Die Konsequenz sind falsche Montagen, von denen die gesamte Funktionalität und/oder die Sicherheit der Nutzer gefährdet werden. Genau in diesen Fällen können Sie sich auf die nach dem gleichnamigen schwedischen Möbelhaus benannte Klausel berufen.

Warum heißt dieser Sachmangel IKEA-Klausel?

Das 1943 von Ingvar Kamprad gegründete Möbelhaus IKEA verschickte schon sehr früh die Möbel in Einzelteilen. Dadurch konnten beim Versand, beim Transport und der Lagerung erhebliche Kosten eingespart werden. Das Möbelhaus verkauft seine Produkte jedoch in sehr viele Länder, sodass sich das Problem der multilingualen Verständlichkeit ergab. Doch die Chefetage des heute zu niederländischen INGKA Holding B.V. gehörenden Möbelhauses fand eine intelligente Lösung. Sie stellte die Montageanleitungen auf eine rein grafische Darstellung um. Dort ist seither jeder Schritt einzeln abgebildet. Das heißt, der Gesetzgeber orientiert sich beim Qualitätsmaßstab für die Montageanleitungen an diesem Vorbild, was letztlich zum Namen IKEA-Klausel geführt hat.

Welche gesetzliche Grundlage hat die IKEA-Klausel?

Die Bezeichnung IKEA-Klausel trägt der Absatz 2 des Paragrafen 434 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er beschäftigt sich insgesamt mit den Sachmängeln von Produkten aller Art. Er sagt wörtlich: „Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.“

Im Klartext heißt das: Der Kunde hat ein Recht auf eine Preisminderung, einen Umtausch oder sogar einen Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn die Montageanleitung gravierende Mängel aufweist. Ein Umtausch oder ein Rücktritt kommen dann in Frage, wenn das Produkt deshalb irreparabel beschädigt wurde. Wer handwerklich versiert ist oder Tipps von Insidern bekommt, hat allerdings das Nachsehen. Preisnachlässe gibt es nur dann, wenn beim strikten Einhalten der Vorgaben der Montageanleitung tatsächlich ein Fehler beim Aufbau entstanden ist.

Quelle: BGB