Adventskranz

Ob es vier oder sechs Adventssonntage gibt, hängt davon ab, ob das jeweilige Bistum den ambrosianischen oder römischen Ritus pflegt. Nach dem ambrosianischen Kirchenkalender fällt der erste Advent immer auf den Sonntag, der auf den Martinstag folgt. Der Martinstag ist auf den 11. November eines jeden Jahres festgelegt. Nach dem ambrosianischen Ritus wäre 2016 demnach der 1. Advent bereits am 13. November gewesen. Daraus ergeben sich sechs Adventswochen. Auch in anderer Hinsicht weisen der ambrosianische und römische Ritus einige Unterschiede auf. Sie finden sich beispielsweise bei der Brotbrechung und der Taufe.

Wie errechnen sich die Adventssonntage beim römischen Ritus?

Bei römischen Ritus kommt es bei der Berechnung der Adventssonntage darauf an, auf welchen Wochentag der 24. Dezember, also der Heiligabend, fällt. Trifft er mit einem Sonntag zusammen, wird der Heiligabend zum vierten Advent. Ansonsten ist jeweils der letzte Sonntag vor dem Heiligabend der 4. Advent. Aus dieser Berechnung ergibt sich für das Jahr 2016, dass der 1. Advent bereits auf dem 27. November fällt. Damit stellt das Jahr 2016 eine Besonderheit dar, denn das ist das frühestmögliche Datum für den 1. Adventssonntag. Das spätestmögliche Datum für den 1. Advent ist der 3. Dezember. Das wird im Jahr 2017 der Fall sein.

Wer hat die Berechnung der Adventssonntage festgelegt?

Verantwortlich für die Beschränkung auf vier Adventssonntage war Papst Gregor der Große. Sie erfolgte im sechsten Jahrhundert. Doch es sollte fast zehn Jahrhunderte dauern, bis sich die Neufassung der Adventszeit in der gesamten römischen Kirche durchsetzte. Das ist den Bemühungen der Mitglieder eines Franziskanerordens zu verdanken. Auch Papst Pius V. trug entscheidend dazu bei, denn er schrieb die Regelungen zur Adventszeit im Jahr 1570 als verbindlich fest. Doch schon lange zuvor (im Jahr 1038) hatte es den „Straßburger Adventsstreit“ gegeben. Damals musste entschieden werden, ob die Adventszeit vier volle Wochen umfassen muss. Kaiser Konrad II. war maßgeblich daran beteiligt. Das Konzil von Trient bestätigte danach die noch heute gebräuchliche Regelung zur Berechnung der Adventssonntage nach dem römischen Ritus. Danach kann die Adventszeit auch nur 22 Tage umfassen. Das trifft dann zu, wenn der Heiligabend auf einen Sonntag fällt.

Quelle: theology.de