Weihnachtsstern

Wer Weihnachtsgeschenke umtauschen möchte, sollte wissen, dass dafür besondere Bedingungen erfüllt werden müssen. Sie basieren auf den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Doch die gute Nachricht ist, dass viele Händler zur Ankurbelung des Weihnachtsgeschäfts besondere Zugeständnisse machen. Außerdem können bei online bestellten Geschenken die Vorteile der Kunden aus dem Fernabsatzgesetz genutzt werden, die ebenfalls im BGB Eingang gefunden haben.

Bis wann können Sie Weihnachtsgeschenke umtauschen?

Wer seine Geschenke bei Onlinehändlern einkauft, kann für die Rückgabe und den Umtausch die im Paragrafen 312g in Verbindung mit dem Paragrafen 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verankerte Frist nutzen. Sie beträgt regulär 14 Tage ab dem Erhalt der Waren. Auf Seiten des Verbrauchers gilt der Tag der Rücksendung. Das ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil rund um die Weihnachtszeit durch das erhöhte Aufkommen die Paketlaufzeiten häufig etwas verlängert sind. Dem Verkäufer steht es frei, die Umtausch- und Rückgabefrist freiwillig zu erweitern. Davon machen viele Händler allein aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit vor allem in der Weihnachtszeit Gebrauch. Dafür reicht es völlig aus, wenn der Händler eine solche Angabe nachweisbar in seiner Werbung (gleichgültig in welchem Medium) gemacht hat.

Können Sie im Einzelhandel Weihnachtsgeschenke umtauschen?

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber für Käufe im niedergelassenen Einzelhandel kein Umtauschrecht vor. Der Grund ist, dass hier anders wie bei Online-Käufen die Ware direkt in Augenschein genommen werden kann. Gewähren Händler dennoch ein Umtauschrecht, geschieht das auf rein freiwilliger Basis. Die Motivation der Händler sind eine Erhöhung des Umsatzes sowie die Kundenbindung und Gewinnung neuer Kunden.

Allerdings sollten Sie wissen, dass die Rechte von dem Grundsatz des fehlenden Umtauschrechts unberührt bleiben, die sich aus den Paragrafen 434, 435 und 437 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergeben. Darunter fallen sowohl Sachmängel als auch Rechtsmängel. Diese Rechte aus der gesetzlich verbrieften Gewährleistung sind von der gewährten Garantie zu unterscheiden. Die Regelungen rund um die Garantie finden sich im Paragrafen 443 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Welche konkreten Rechte sich für den Käufer daraus ergeben, wird in den individuellen Garantiebestimmungen zu einem Produkt geregelt.