Weihnachtsstern

Silvesterböller sind eine schöne Tradition, die allerdings auch eine erhebliche Belastung für die Umwelt darstellen. Deshalb werden immer mehr Stimmen laut, die ein Verbot der privat gezündeten Silvesterfeuerwerke fordern.

Mit Blick auf die Folgen der Silvesterböller ist eine von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) benannte Zahl besonders interessant. Danach bringen es private Feuerwerke zum Jahreswechsel auf 16 Prozent der Feinstaubmenge, die vom motorisierten Straßenverkehr in Deutschland im Verlaufe eines ganzen Jahres abgegeben wird. Deshalb forderte die DUH im Sommer 2019 ein Verbot privater Silvesterböller in 31 deutschen Städten.

Wo gelten bereits Beschränkungen für Silvesterböller?

Die DUH benennt einige Beispiele aus dem Ausland. Danach gelten die strengsten Bestimmungen in Slowenien und Dänemark, wo Knallkörper für private Anwender grundsätzlich verboten sind. Das gilt sowohl für das Angebot als auch den Besitz und die Verwendung. Südafrika und Neuseeland haben komplette Verbote für Silvesterknaller und Feuerwerkskörper für private Anwender in den großen Städten etabliert. Wer den Jahreswechsel in Paris oder Prag feiern möchte, muss sich ebenfalls darauf einstellen, dass dort keine Silvesterböller von privaten Anwendern gezündet werden dürfen.

Wo dürfen in Deutschland keine Silvesterböller gezündet werden?

In Deutschland gelten solche Beschränkungen derzeit nur punktuell. Ein Beispiel ist Konstanz, wo ein Verbot nach einem schweren Flächenbrand in der Altstadt verhängt wurde. In München gilt ein Böllerverbot in der Innenstadt im Bereich zwischen dem Stachus und dem Marienplatz. Wer sich in der Düsseldorfer Altstadt mit Feuerwerkskörpern erwischen lässt, muss ebenfalls mit Konsequenzen rechnen. In Nordfriesland gelten zonenweise Böllerverbote aufgrund der durch die dort üblichen Reetdächer erhöhten Brandgefahr. Auf den Inseln Amrum und Sylt sind Silvesterböller vollständig verboten. Außerdem gilt ein generelles Böllerverbot im Umfeld bestimmter Gebäude. Darunter fallen nach dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Bundessprengstoffgesetz, SprengG) beispielsweise Altenheime, Kinderheime, Kirchen und Krankenhäuser.

Womit begründet die DUH die Forderung eines generellen Böllerverbots?

In den 31 Städten, für welche die DUH ein vollständiges Böllerverbot fordert, ist die Feinstaubbelastung allgemein hoch. Die höchsten Werte weisen nach den Angaben der DUH Berlin, Gelsenkirchen und Stuttgart auf. Vordere Plätze der Negativrangliste belegen außerdem Hagen, Köln, Halle, Nürnberg, Essen, Esslingen, Heilbronn und Ludwigsburg. Die in der kompletten Liste der DUH aufgeführten Städte haben eine Gemeinsamkeit. Dort werden die WHO-Grenzwerte für die Feinstaubbelastung sogar im Jahresmittel dauerhaft überschritten.

Warum werden überhaupt Silvesterböller gezündet?

Dem volkstümlichen Glauben zufolge vertreibt die Böllerei die bösen Geister aus dem neuen Jahr. Dabei steht vor allem der Lärm im Mittelpunkt, der von den Silvesterknallern ausgeht. Es gibt eine ganze Reihe anderer Möglichkeiten, den Lärm zu verursachen. Die umwelt- und gesundheitsschädliche Böllerei lässt sich beispielsweise mit Trommeln und Pfeifen ersetzen. Von ihren geht weder ein Brandrisiko aus, noch hinterlassen sie Unmengen von Unrat auf Straßen, Plätzen und Gehwegen. Hinzu kommt, dass die nicht ordnungsgemäß gezündeten Böller zu Neujahr erfahrungsgemäß die Zahl der Patienten in den Notaufnahmen erhöhen. Insbesondere betrifft das Kinder und Jugendliche, die oft am Neujahrsmorgen gezielt auf die Suche nach nicht gezündeten Böllern gehen.

Quelle: DUH, SprengG