Weihnachtspaket

Immer mehr Dinge des alltäglichen Lebens werden vernetzt und können dadurch über das Internet „gekapert“ werden. Man sollte meinen, dass all die Sachen davon ausgenommen sind, die zu Weihnachten als Kindergeschenke unter dem Weihnachtsbaum liegen. Doch das ist weit gefehlt, wie zwei Fälle aus jüngster Zeit beweisen. Bei einem der betroffenen Kindespielzeuge wurde nach Warnungen von Europäischen Verbraucherschützern im Februar 2017 von der Bundesnetzagentur sogar ein Verkaufsverbot für Deutschland ausgesprochen. Betroffen war die sprechende Puppe „My Friend Cayla“. Ist das ein Einzelfall? – Nein, denn zeitgleich gab es auch Bedenken bei einem Spielzeugroboter, der auf den Namen „i-Que“ hörte.

Worauf sollten Käufer interaktiver Kindergeschenke achten?

Wer als Kindergeschenke für Mädchen sprechende Puppen kaufen möchte, sollte sich genauer informieren, von wo aus die künstliche Intelligenz der Puppen gespeist wird. Häufig sind das Unternehmen aus dem Ausland, die sich auf Techniken zur Spracherkennung fokussiert haben. Sie unterliegen nicht den strengen Datenschutzbestimmungen des deutschen Rechts. Das heißt, hier können die Gespräche der Kinder mit dem interaktiven Spielzeug durchaus auch aufgezeichnet und gespeichert werden. Doch hier ist ein weiterer Fakt beachtenswert. Die integrierten Mikrofone nehmen auch Umgebungsgeräusche wahr. Das heißt, im Extremfall kann mit solchen Spielzeugen das komplette Umfeld ausspioniert werden. Deshalb hatte die Bundesnetzagentur nach dem Hinweis auf das Potential von „My Friend Cayla“ auch sofort reagiert. Sie kündigte an, die Prüfungen von interaktivem Spielzeug verstärkt auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu fokussieren.

Hacker können interaktive Kindergeschenke manipulieren

Sicher ist es eine gute Sache, wenn Eltern durch die Koppelung mit ihrem Smartphone mit dem Umweg über sprechende Puppen und Spielroboter „echte“ Gespräche mit ihren Kindern führen können. Aber auch hier lauert eine Gefahr. Sicher sind nur die Vertreter dieser Kindergeschenke, bei denen die Verbindung ausschließlich mit einer speziellen App und eine sichere Authentifizierung aufgebaut werden kann. Wird dafür lediglich Bluetooth ohne Authentifizierung genutzt, kann jeder x-beliebige Handybesitzer in Reichweite Gespräche mit den Kindern führen, ohne das die Eltern darüber die Kontrolle haben. Im harmlosesten Fall können die Kinder darüber animiert werden, ihre Angehörigen zum Kauf bestimmter Markenartikel zu bewegen. Doch es sind auch wesentlich schlimmere Szenarien zu befürchten, wenn die Kinder beispielsweise von Kriminellen zu Handlungen motiviert werden, mit denen sie sich und Dritten erheblichen Schaden zufügen können.

Quelle: beuc.eu