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Im Jahr 2017 fällt der Heiligabend auf einen Sonntag, aber nicht nur deshalb sollten Weihnachtseinkäufe spätestens am 23. Dezember 2017 erledigt werden. Ein Grund dafür ist die Weigerung vieler Handelsketten, ihre Geschäfte trotz der für den 24. Dezember 2017 geltenden Sonderregelungen am Heiligabend zu öffnen. Sie tragen damit einer Forderung der Gewerkschaft Verdi Rechnung, die schon frühzeitig Protest gegen eine Öffnung am Heiligabend eingelegt hatte.

Discounter ermöglichen keine Weihnachtseinkäufe an Heiligabend

Bei der konsequenten Schließung der Geschäfte am 24. Dezember 2017 erwies sich der Discounter Aldi als der Vorreiter. Sowohl Aldi Süd als auch Aldi Nord kündigten bereits im Oktober an, dass von ihren Mitarbeitern niemand zu Heiligabend arbeiten muss, denn sämtliche Geschäfte des Discounters bleiben bundesweit geschlossen. Wenige Tage später schloss sich auch die Führungsspitze des Discounters LIDL dieser Überzeugung an. Die LIDL-Mitarbeiter haben am Heiligabend im Jahr 2017 ebenfalls komplett frei und können das Fest im Kreise ihrer Lieben unterbrechungsfrei genießen. Schnell zog auch die Konkurrenz nach, denn nur wenige Stunden später verkündeten auch die Discount-Ketten Norma, Kaufland und Penny, dass ihre Filialen am 24. Dezember 2017 keine Weihnachtseinkäufe ermöglichen werden.

Bei welchen Handelsketten sind Ausnahmen möglich?

Aktuell sieht es so aus, als könnte es in einigen Filialen von Rewe und Edeka möglich sein, vergessene Dinge am Heiligabend noch einzukaufen. Hier wird eine zweigleisige Strategie gefahren, bei denen es darauf ankommt, von wem die Märkte konkret betrieben werden. Die sogenannten Regiemärkte bleiben auf jeden Fall geschlossen. Dazu gehören bei Edeka beispielsweise die Marktkauf-Kette sowie die meisten Niederlassungen des Discounters Netto. Anders sieht die Situation beispielsweise bei den Edeka aktiv Märkten aus. Sie haben unabhängige private Betreiber. Die Führungsspitze von Edeka überlässt es den dortigen Betreibern, ob sie ihre Märkte am Heiligabend öffnen möchten oder nicht. Rewe fährt die gleiche Strategie. Die von Rewe selbst betriebenen Märkte stehen für Weihnachsteinkäufe am Heiligabend nicht zur Verfügung. Die privaten Betreiber der ebenfalls von Rewe belieferten Nahkauf-Märkte dürfen selbst entscheiden, ob sie die Sonderregelungen zur Sonntagsöffnung am Heiligabend nutzen wollen.

Quelle: dpa, LVZ