Weihnachtsstern

Mit etwas Geschick verschafft die Urlaubsplanung 2019 mit wenigen Urlaubstagen viel freie Zeit am Stück. Dabei hilft die Tatsache, dass es in diesem Jahr gleich zwei interessante Brückentage gibt.

Bei der Urlaubsplanung für Weihnachten 2019 kommt es den Arbeitgebern zugute, dass sowohl der Heiligabend als auch der Silvestertag auf einen Dienstag fallen und viele Betriebe an diesen Tagen von Haus aus geschlossen haben. Dadurch reicht ein Urlaubstag aus, um über die Weihnachtsfeiertage sechs freie Tage am Stück zu genießen. Zum Jahreswechsel kommen mit einem Urlaubstag fünf freie Tage zusammen. Wer in einem Betrieb arbeitet, der am Heiligabend und an Silvester schließt, verschafft sich mit nur fünf Urlaubstagen 16 freie Tage am Stück.

Leider profitieren viele Arbeitnehmer von dieser Urlaubsplanung nicht

Die Zahl der Unternehmen, die ihren Angestellten auch ohne Anrechnung von Urlaubstagen zu Heiligabend und Silvester freigeben, wächst ständig weiter an. Viele Unternehmen haben erkannt, dass es wirtschaftlich sinnvoller ist, über Weihnachten und den Jahreswechsel in Betriebsferien zu gehen. Dabei gibt es sehr unterschiedliche Regelungen zur Verrechnung der Urlaubstage. Zahlreiche Unternehmen verrechnen in der Zeit der Betriebsferien aufgelaufene Überstunden, um sie nicht teuer bezahlen zu müssen. Doch in vielen Branchen sind solche Betriebsferien nicht möglich, obwohl gerade in diesen Branchen besonders viele Überstunden auflaufen, bei den sich ein Ausgleich über Freizeit und Erholungszeit förmlich anbietet. Dazu gehören neben dem Handel die gesamte medizinische Versorgung, die Pflegebranche und die Transportbranche. In jüngster Zeit gesellt sich durch den chronischen Wohnraummangel auch die Baubranche hinzu.

Wie gehen die meisten Unternehmen bei der Urlaubsplanung Weihnachten vor?

Fakt ist, dass Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch darauf haben, ihren Urlaub über Weihnachten und den Jahreswechsel gewährt zu bekommen. Die Mehrzahl der Unternehmen wendet deshalb Verteilungsregeln für den Urlaub der Angestellten an. Im Handel, den medizinischen Einrichtungen und im Pflegebereich ist es üblich, dass Mitarbeiter mit Kindern Heiligabend frei bekommen, dafür aber Silvester arbeiten müssen. Ansonsten wird geschaut, dass jeder Mitarbeiter zumindest einen Feiertag frei hat. Auch behinderte Menschen mit einem anerkannten GdB werden bei der Urlaubsplanung zu Weihnachten bevorzugt. Wer das Gefühl hat, bei der Urlaubsverteilung unangemessen benachteiligt worden zu sein, sollte das Gespräch mit seinem Vorgesetzten suchen oder sich notfalls an den Betriebsrat des Unternehmens wenden.